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Erscheinung:16.10.2017 | Geschäftszeichen VA 46-I 3300-2017/0016 | Thema Solvabilität Konsultation 11/2017 (VA) – Rundschreiben zur Meldung der Finanzkonglomerate-Solvabilität und neues Meldeformular

Konsultation des Meldeformulars und der Hinweise zu den zu meldenden Angaben zum Nachweis einer angemessenen Eigenmittelausstattung auf Ebene eines Finanzkonglomerats

Die BaFin stellt den Entwurf eines Rundschreibens und eines Meldeformulars zur Finanzkonglomeratesolvabilität für alle nach § 17 Abs. 2 S. 2 Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) meldepflichtigen übergeordneten Unternehmen eines Finanzkonglomerats zur Konsultation.

Die vorliegende Konsultation wendet sich an alle nach § 18 Abs. 1 FKAG in die Berechnung der Eigenmittel einzubeziehenden Unternehmen eines Finanzkonglomerats und sonstige interessierte Parteien.

Das Rundschreiben ersetzt mit Inkrafttreten die bisher geltende Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) vom 20.09.2013. Das Formular wird die bisherigen Meldevordrucke nach § 10 und den Anlagen 1-8 der FkSolV ersetzen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die FkSolV auf einem Rechtsstand vor Inkrafttreten von CRR/CRD IV und Solvency II beruht und teilweise durch die Delegierte Verordnung (EU) 2014/342 überlagert wird, die die Berechnungsmethoden näher präzisiert.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 11/2017; VA 46-I 3300-2017/0016) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2017) bis zum 17. November 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 46

oder

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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