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Erscheinung:02.11.2017 | Geschäftszeichen WA 31-Wp 2002-2017/0011 | Thema Compliance Konsultation 15/2017 (WA) - MaComp

Entwurf der Überarbeitung des Rundschreibens 4/2010 (WA) - MaComp betreffend AT 3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BaFin beabsichtigt, das Rundschreiben 4/2010 MaComp im Hinblick auf die am 03.01.2018 in Kraft tretenden Änderungen durch MiFID II zu überarbeiten. Anliegend übersende ich Ihnen den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen des AT 3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 und gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Überarbeitung umfasst neben der Anpassung der bestehenden Module die Aufnahme mehrerer zusätzlicher neuer Module.

Die neuen Module AT 3.1, BT 2, 6, 9. 10 und 12.2 sollen konsultiert werden, da sie neue inhaltliche Anforderungen enthalten, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen. Eine förmliche Konsultation der weiteren neuen bzw. überarbeiteten Module soll nicht stattfinden, da diese, soweit die Änderungen mehr als reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage beinhalten, auf ESMA-Leitlinien beruhen, die bereits von ESMA förmlich konsultiert wurden und bereits die Gelegenheit bestand, Stellung zu nehmen.

Die neuen Module legen im Wesentlichen folgendes fest:

  • AT 3.1: Allgemeine Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen - Zweigniederlassungen: Das Modul AT 3.1. enthält im Vergleich zur bisherigen Fassung eine etwas detailliertere Beschreibung der Regelungen, die auf Zweigniederlassungen Anwendung finden.

  • BT 2: Überwachung persönlicher Geschäfte: Das Modul wurde an die neuen Begrifflichkeiten („persönliche Geschäfte“ statt vormals „Mitarbeitergeschäfte“) angepasst. Des Weiteren musste im BT 2.4 das sog. Stichprobenverfahren als mögliche organisatorische Maßnahme zur Überwachung der Mitarbeitergeschäfte gestrichen werden, da nach Art. 29 Abs. 5 b) DV Wertpapierdienstleistungsunternehmen zukünftig unverzüglich über jedes persönliche Geschäft informiert werden müssen. Somit kann das Stichprobenverfahren in den MaComp als mögliche Maßnahme nicht beibehalten werden. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die kein Zweitschriftenverfahren durchführen, keine Anzeigepflicht oder Zustimmungsvorbehalt eingeführt haben, müssen ihre Vorkehrungen entsprechend anpassen.

  • BT 6: Zur-Verfügung-Stellung der Geeignetheitserklärung: Das bisherige Modul zum Beratungsprotokoll wurde wegen der Aufhebung der Regelungen zum Beratungsprotokoll gestrichen. Stattdessen wurde ein kurzes Modul eingefügt, das Unklarheiten zur Übermittlung der neuen Geeignetheitserklärung an die Kunden erläutert.

  • BT 9: Staffelprovisionen: Dieses neue Modul legt fest, dass Staffelprovisionen ausdrücklich in der Interessenkonfliktpolicy der Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu benennen sind.

  • BT 10: Zuwendungen: Dieses neue Modul ersetzt und ergänzt die ehemaligen Ausführungen zur Aufzeichnungspflicht bei Zuwendungen in AT 8.2 im Hinblick auf die neuen Vorgaben in § 70 WpHG und § 6 WpDVerOV.

  • BT 12: Beschwerdemanagement/-bericht: Das neue Modul konkretisiert die Anforderungen des Art. 26 DV und setzt ergänzend die Joint Committee-Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen für den WpHG-Bereich um. Der Abschnitt BT 12.1 wird erst später eingefügt, da dieser aus dem gemeinsamen Rundschreiben zur Beschwerdeabwicklung in Wertpapierhandel und Kreditwesen hervorgeht, für welches die Auswertung der Stellungnahmen der Konsultation noch nicht abgeschlossen ist. BT 12.2 enthält im Anhang ein Formular, das für den Beschwerdebericht nach Art. 26 Abs. 6 DV zu verwenden ist.

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen können Sie unter Angabe des Geschäftszeichens WA 31-Wp 2002-2017/0011 und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 15-2017) bis zum 30.11.2017 auf folgenden Wegen abgeben:

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Birnbaum

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