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Erscheinung:15.03.2018, Stand:geändert am 14.06.2018 | Geschäftszeichen GW 1-GW 2000-2017/0002 | Thema Geldwäschebekämpfung Konsultation 05/2018 - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Konsultation des Entwurfs zu Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23.06.2017 gemäß § 51 Abs. 8 GwG

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf von "Auslegungs- und Anwendungshinweisen gemäß § 51 Abs. 8 GwG“ zur Konsultation.

Mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23.06.2017 dar. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehen. Es ist beabsichtigt, alle früheren Äußerungen der Bundesanstalt zur Auslegung des Geldwäschegesetzes mit Veröffentlichung dieser Auslegungs- und Anwendungshinweise für gegenstandslos zu erklären.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 1-GW 2000-2017/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2018) bis zum 11. Mai 2018 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben:

Konsultation-05-18@bafin.de

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Ich werde zusätzlich eine Anhörung durchführen, zu der ich hiermit alle Interessierten herzlich einlade. Sie findet an folgendem Ort zu folgender Zeit statt:

BaFin Bonn, Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175 Bonn
02. Mai 2018, 10.°°h – 13.°° h
Raum H 1.0.026-028

Ich bitte, sich hierfür mit genauer Angabe der Personenzahl bis zum 11. April 2018 verbindlich anzumelden. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Sollte die Zahl der Interessenten die Raumkapazität übersteigen, werde ich eine Auswahl unter Berücksichtigung der von mir beaufsichtigten Verpflichtetengruppen treffen, ggf. muss das Los entscheiden. Die Anmeldung zur Anhörung bitte ich ebenfalls ausschließlich per E-Mail an das vorstehend genannte Konsultationspostfach vorzunehmen. Ich werde Ihnen nach Ablauf der Anmeldefrist zeitnah eine Rückmeldung zukommen lassen.

Zusatzinformationen

Anlagen

Stellungnahmen (diese geben ausschließlich die Ansichten der Stellungnehmenden wieder)

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