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Erscheinung:26.04.2018 | Geschäftszeichen WA 36-Wp 2020-2017/0005 | Thema Compliance Konsultation 07/2018 – Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen – MaDepot

Konsultation des Entwurfs eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen - MaDepot

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot) zur Konsultation.

Das Rundschreiben soll der Praxis eine Übersicht und Zusammenstellung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu Verhaltens- und Organisationspflichten im Bereich des Depotgeschäfts bieten. Es soll darüber hinaus die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wiedergeben, soweit sie verallgemeinerungsfähig ist. Grundlage sind im Wesentlichen die Vorgaben der MiFID II zum Schutz des Kundenvermögens.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (WA 36-Wp 2020-2017/0005) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2018) bis zum 8. Juni 2018 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-07-18@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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