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Erscheinung:18.05.2018 | Geschäftszeichen WA 11-FR 4100-2017/0005 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Konsultation 08/2018 – Konsultation des Entwurfs StimmRMV und GPrüfbV

Konsultation 08/2018 (WA) - Konsultation des Entwurfs einer Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung - StimmRMV und GPrüfbV

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem anliegenden Entwurf einer „Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“ möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen die Möglichkeit zur Abgabe von elektronischen Stimmrechtsmitteilungen einführen. Das Bundesministerium der Finanzen plant, die Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) entsprechend anzupassen. Des Weiteren ist auf Basis des durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz geänderten § 32 Absatz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFinBefugV) die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV) um die Prüfpflicht hinsichtlich des Artikels 28 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 [MiFIR] zu ergänzen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf die Begründung zum Verordnungsentwurf.

Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 08/2018 (WA 11-FR 4100-2017/0005)“ bis zum 08. Juni 2018 ausschließlich per E-Mail an Konsultation-08-18@bafin.de erfolgen.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer Email mit.

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