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Erscheinung:12.07.2018, Stand:geändert am 23.08.2018 | Geschäftszeichen WA 11-Wp 2000-2017/0009 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Konsultation 12/2018 – Überarbeitung weiterer Teile des Emittentenleitfadens

Konsultation der überarbeiteten Teile des Emittentenleitfadens zu Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile und zu Notwendigen Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der derzeit gültige Emittentenleitfaden wird umfassend überarbeitet und aktualisiert. Anlass der Überarbeitung sind unter anderem die Änderungen, die neue europäische Regelungen, wie etwa die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie oder die Marktmissbrauchsverordnung, mit sich gebracht haben. Außerdem werden weitere Beispiele aus der praktischen Arbeit aufgenommen und Erläuterungen – auch vor dem Hintergrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung – präzisiert.

Anders als bisher wird der Emittentenleitfaden nicht mehr als Gesamtdokument erstellt, sondern modulweise gefasst. Die einzelnen Module werden jeweils nach Fertigstellung konsultiert. Der Emittentenleitfaden wird ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung stehen.

Nach Überarbeitung der Abschnitte zur Überwachung von Unternehmensabschlüssen und zur Veröffentlichung von Finanzberichten wurden nun die Themenkomplexe Bedeutende Stimmrechte und Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (bisherige Kapitel VIII und IX des Emittentenleitfadens) überarbeitet. Die überarbeiteten Abschnitte berücksichtigen zwischenzeitliche Gesetzesänderungen und Änderungen der Verwaltungspraxis sowie die (zukünftige) Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen.

Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu diesem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 12/2018; WA 11-Wp 2000-2017/0009) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 12/2018) bis zum 17. August 2018

schriftlich

abzugeben.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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