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Erscheinung:03.08.2018 | Geschäftszeichen WA 51-Wp 2026-2017/0001 | Thema Prospekte Konsultation 15/2018 – Vermögensanlagen: Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe

Konsultation zur Bestimmung der Anlegergruppe ("Zielgesellschaft") in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem Vermögensanlagengesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) sind stets auch Angaben zu der angezielten Anlegergruppe zu machen.

Für Verkaufsprospekte gilt diese Pflicht bereits seit dem Beginn diesen Jahres. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) i.V.m. § 4 Nr. 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) erfordert der Verkaufsprospekt künftig die Angabe der Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeiten, Verluste zu tragen, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können. Zweck der Regelung ist es sicherzustellen, dass „der Verkaufsprospekt künftig auch Informationen über den Zielmarkt enthält, der mit der Vermögensanlage erreicht werden soll“, um dem Privatanleger zusätzliche Informationen zu geben, „an Hand derer er beurteilen kann, ob die Vermögensanlage seinen Anlagezielen entspricht“ (Begründung RegE KASG zum VermögensanlagenG BT-Drucks. 18/3994 vom 11.02.2015, S. 43).

Für die VIBs erfolgte eine entsprechende Vorgabe durch das Gesetz zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze, mit dem die Regelung des § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 in das VermAnlG eingefügt wurde. Die Regelung trat am 14.07.2018 in Kraft.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll im Rahmen der Angaben zur Anlegergruppe nicht nur auf die gesetzlich ausdrücklich genannten Kriterien des Anlagehorizontes und der Verlusttragfähigkeit eingegangen werden. Durch eine Anlehnung an die europarechtlichen Vorgaben für Basisinformationsblätter sollen darüber hinaus insbesondere auch die Kenntnisse und Erfahrungen mit den jeweiligen Anlageprodukten bei der Beschreibung der angezielten Anlegergruppe Berücksichtigung finden.

Das Auslegungsschreiben, das ich hiermit zur Konsultation stelle, konkretisiert die erforderlichen Angaben zur Anlegergruppe im Verkaufsprospekt und im VIB.

Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Auslegungsschreiben unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 15-2018; WA 51-Wp 2026-2017/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 15-2018) bis zum 17. August 2018

schriftlich

abzugeben.

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