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Erscheinung:18.10.2018, Stand:geändert am 29.04.2019 | Geschäftszeichen GW 1-GW 2000-2018/0002 | Thema Geldwäschebekämpfung Konsultation 17/2018 - Rundschreiben „Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen - Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen“

Konsultation des Rundschreibens „Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen - Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Rundschreibens „Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen - Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen“ zur Konsultation.

Mit dem vorliegenden Rundschreiben-Entwurf sollen den Kreditinstituten Hilfestellungen im Hinblick auf eine angemessene risiko-orientierte Herangehensweise für Fallkonstellationen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden, die diese im Rahmen ihrer eigenen Risikobewertungen berück-sichtigen. Es liegt in der gesetzlichen Verantwortung der Verpflichteten selbst, im Rahmen eines risikoorientierten Vorgehens die mit solchen Transaktionen verbundenen Risiken zu bewerten und geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Der Entwurf empfiehlt als Maßnahmen u.a. Eruierungen seitens der Verpflichteten hinsichtlich der Herkunft der virtuellen Währungsbeträge oder ggf. der für ihren Kauf eingesetzten finanziellen Mittel, zusätzliche Identifizierungsanforderungen sowie die Prüfung, ob eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gemäß § 43 Abs. 1 GwG in Erwägung zu ziehen ist. Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 1-GW 2000-2018/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 17/2018) bis zum 19. November 2018 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben:

Konsultation-17-18@bafin.de

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung ist nicht vorgesehen.

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