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Erscheinung:20.11.2018, Stand:geändert am 11.01.2019 | Geschäftszeichen WA 42-Wp 2133-2018/0001 | Thema Investmentfonds Konsultation 18/2018 – Überarbeitung des Rundschreibens 07/2015 (WA) - Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften

Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 (WA) - Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 (WA) - Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften zur öffentlichen Konsultation. Der Entwurf löst das Rundschreiben vom 29. Juli 2015, Stand 1. September 2015, ab. Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an externe Bewerter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch werden beschrieben. Durch die Überarbeitung des Rundschreibens wird ein Anzeigeschreiben zur effektiveren Durchführung der Bestellung von externen Bewertern zur Verfügung gestellt. Zugleich dient die Überarbeitung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen.

Sie haben Gelegenheit, zum Entwurf bis zum Ablauf des 18. Dezember 2018 bitte ausschließlich per E-Mail an Konsultation-18-18@bafin.de unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 42-Wp 2133-2018/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 18-2018“ Stellung zu nehmen.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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