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Erscheinung:28.12.2018 | Geschäftszeichen BA 52-FR 1903-2018/0001 | Thema Eigenmittel Konsultation 19/2018 - Rundschreiben zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen

Konsultation des Rundschreibens zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf eines Rundschreibens zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen zur Konsultation.

Ich hatte der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mitgeteilt, dass ich

in meine Verwaltungspraxis übernehme. Die EBA hat diese Information auf ihrer Webeseite veröffentlicht.

Mit dem Rundschreiben möchte ich zusätzlich auf eigenen Kommunikationswegen öffentlich mitteilen, dass ich die beiden Leitlinien - mit den genannten Ausnahmen bezüglich der „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) - zum 01.01.2021 in meine Verwaltungspraxis übernehme.

Die EBA hat Konsultationsverfahren zu beiden Leitlinien durchgeführt und die Ergebnisse dieser Konsultationsverfahren veröffentlicht. Insbesondere mit Blick auf Institute, die ihre Ratingsysteme auf gemeinsam gesammelte Daten gründen oder noch weitergehend bei der Entwicklung ihrer Ratingsysteme zusammenarbeiten, ist es mir wichtig, meine Verwaltungspraxis zu den Gegenständen der beiden Leitlinien kompatibel zur Verwaltungspraxis der Europäischen Zentralbank zu gestalten. Vor diesem Hintergrund möchte ich nur dann etwas zu den Leitlinien ergänzen, wenn hierfür überragend wichtige Gründe bestehen.

Soweit Sie offenkundige Fehler an der deutschsprachigen Fassung erkennen, bitte ich Sie, mir diese mitzuteilen. Solchen Fehlern würde ich gerne in dem Rundschreiben begegnen. Soweit Sie mir offenkundige Fehler an der englischsprachigen Fassung übermitteln, mache die EBA hierauf gerne aufmerksam.

Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 19/2018, BA 52-FR-1903-2018/0001)

bis zum 01.02.2019 zukommen zu lassen.

Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung ist nicht vorgesehen.

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