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Erscheinung:28.12.2018 | Geschäftszeichen R 1-FR 2311-2017/0007 | Thema Sanierung/Abwicklung Konsultation 20/2018 - Entwurf einer aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 (Abschirmungsgesetz)

Entwurf einer aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf einer aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 (Abschirmungsgesetz) an die von dem Abschirmungsgesetz betroffenen Institute zur Konsultation.

Schriftliche Stellungnahmen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 20/2018; R 1-FR 2311-2017/0007) und des Betreffs (Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation 20/2018) bis zum 28.02.2019 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • postalisch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Gruppe R, z.H. Herrn Arne Martin Buscher, oder
  • per E-Mail an: Konsultation-20-18@bafin.de.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Seit der Veröffentlichung der ersten Fassung der Auslegungshilfe am 14.12.2016 haben sich bei der Umsetzung des Abschirmungsgesetzes und der Nutzung der Auslegungshilfe zahlreiche weitere Fragestellungen ergeben. Die aktualisierte Fassung der Auslegungshilfe befasst sich mit den neu aufgekommenen Fragestellungen, die aus dem praktischen Umgang mit dem Abschirmungsgesetz und der Auslegungshilfe resultieren. Die bisherige aufsichtliche Praxis ist in die Auslegungshilfe eingeflossen. Zudem war es angezeigt, die Auslegungshilfe modular aufzubauen. Dadurch erhöht sich die Anwenderfreundlichkeit und etwaige spätere Ergänzungen können im Nachhinein leichter vorgenommen werden.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant. Nach der Konsultationsfrist bis zum 28.02.2019 und einer Auswertung etwaiger Stellungnahmen schließt sich eine formelle Veröffentlichung der aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe an.

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