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Erscheinung:11.08.2020 Konsultation 09/2020 - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Konsultation 09/2020

Die BaFin konsultiert hiermit den Entwurf des Rundschreibens „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“. Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen und Pensionsfonds), die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es soll Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung gemäß § 234d des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), für Pensionsfonds in Verbindung mit § 237 VAG, geben.

Im Rahmen der Konsultation haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf ausschließlich elektronisch an die E-Mail-Adresse:

Konsultation-09-20@bafin.de

bis zum 27. September 2020 zu übersenden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme das Geschäftszeichen „VA 16-FR 1903-Pka-2020/0001“ sowie den Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2020“ an. Die Konsultation wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen. Eine mündliche Anhörung wird nicht stattfinden.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte zusammen mit Ihrer Stellungnahme mit.

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