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Erscheinung:14.01.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Konsultation 01/2021 - Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG

Konsultation des Entwurfs der Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute gemäß § 51 Abs. 8 GwG

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf von "Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute“ zur Konsultation.

Mit diesen Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die besonderen geldwäscherechtlichen Pflichten von Kreditinstituten dar. Die Hinweise gelten für alle Kreditinstitute, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehen. Der besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute ergänzt die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 18.05.2020.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 1-GW 2000-2019/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2021) bis zum 12. Februar 2021 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben:

Konsultation-01-21@bafin.de

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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