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Erscheinung:20.01.2023 | Thema Verbraucherschutz Konsultation 02/2023 - Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Konsultation 02/2023 - Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 15.07.2015 Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18; nachfolgend EBA-POG-GL) erlassen. Die EBA-POG-GL enthalten Regelungen für die Überwachung und Governance von Bankprodukten (insb. (Immobiliar-)Verbraucherdarlehnsverträgen, Einlagenprodukten und Zahlungsdiensten) und richten sich an Produkthersteller und -vertreiber.

Zunächst wurden die EBA-POG-GL nicht in die Verwaltungspraxis der BaFin übernommen, da Zweifel an einer ausreichenden Grundlage im europäischen Recht bestanden. Im Rahmen eines vom französischen Conseil d´ État angestrengten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH mit Urteil vom 15.07.2021 (C-911/19) allerdings die Gültigkeit der EBA-POG-GL klargestellt.

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und der damit einhergehenden Neubewertung der Rechtsgrundlagen im nationalen Recht setzt die BaFin die EBA-POG-GL nunmehr in einem Rundschreiben um. Das Rundschreiben orientiert sich sehr eng an den Vorgaben der EBA-POG-GL. Den Entwurf des Rundschreibens finden Sie in Anlage 1.

Stellungnahmen zu dem Entwurf dieses Rundschreibens können unter Angabe des Geschäftszeichens VBS 11-Wp 1000-2023/0007 und des Betreffs „Stellungnahme zum Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft“ bis zum 28.02.2023 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • entweder postalisch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VBS 11, oder


  • elektronisch an die E-Mail-Adresse Konsultation-02-23@bafin.de,

Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung findet nicht statt.

Im Anschluss an dieses Konsultationsverfahren wird die BaFin die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und konsolidieren. Darüber hinaus ist vorgesehen, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Website der BaFin zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer Stellungnahme mit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thorsten Pötzsch

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