Erscheinung:10.10.2023 | Geschäftszeichen FR 1529/00011#00017 Konsultation 12/23
Konsultation eines Formulars, das Zahlungsdienstleister für die Meldung nach § 53 Absatz 2 ZAG nutzen können
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 53 Absatz 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister der Bundesanstalt einmal jährlich eine aktuelle und umfassende Bewertung der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit den von ihm erbrachten Zahlungsdiensten und hinsichtlich der Angemessenheit der Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen, die er zur Beherrschung dieser Risiken ergriffen hat, zu übermitteln.
Um Zahlungsdienstleister bei der Erfüllung der genannten Meldepflicht zu unterstützen, konsultiert die BaFin hiermit ein entsprechendes Rundschreiben und Formular. Das Formular enthält keine neuen regulatorischen Anforderungen. Vielmehr soll es Zahlungsdienstleistern helfen, eine mit der Erwartungshaltung der BaFin korrespondierende Meldung abzugeben. Dazu soll das beiliegende Formular von Zahlungsdienstleistern erstmalig bis zum 31.08.2024 und anschließend jährlich für die Übermittlung der Angaben verwendet werden.
Stellungnahmen sind bis zum 23.11.2023 und ausschließlich per E-Mail an Konsultation-12-23@bafin.de möglich. Ich beabsichtige, die mir zugeleiteten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens stellt die BaFin das Formular auf ihrer Homepage bereit und veröffentlicht dazu ein entsprechendes Rundschreiben.
Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Röseler