Erscheinung:20.05.2025 | Geschäftszeichen BA 51-FR 1201/00009#00004 Konsultation 12/2025: Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
Entwurf der Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich Ihnen meinen Entwurf einer "Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen" zur Konsultation.
Mit dem Ziel, bürokratische Hürden des Inhaberkontrollverfahrens abzubauen, sieht der Entwurf unter anderem vor, dass indirekte Erwerber, die nicht an der Spitze des erwerbenden Konzerns stehen, über die Anzeige ihrer Erwerbsabsicht hinaus im Regelfall keine Unterlagen mehr einreichen müssen. Bei Inhaberkontrollverfahren, die sich auf Leasing- und Factoringinstitute in Abwicklung beziehen, kann die Aufsicht auf Unterlagen verzichten. Weitere Erleichterungen stellen auf natürliche Personen und die Unterlagen zu ihrer Zuverlässigkeit ab. Es wird angestrebt, auch die vergleichbaren Regelungen der AnzV zu ändern.
Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 12/2025, BA 51-FR 1201/00009#00004) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 12/2025)
- schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Referat BA 51, Justus-von-Liebig-Straße 28, 53121 Bonn
oder - per Mail an Konsultation-12-25@bafin.de
bis zum 5. Juni 2025 zukommen zu lassen. Bitte verwenden Sie dazu die hochgeladene Excel-Datei.
Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden.
Es ist beabsichtigt, die uns zugeleiteten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind (s. Excel-Tool "(1) Deckblatt" Zelle E12).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Judenhagen