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Erscheinung:23.07.2025 | Thema Berichtspflichten Konsultation 14/2025 – Entwurf einer Änderungsverordnung zur Anpassung der PrüfV zwecks Konkretisierung der Berichtspflichten zu den Prüfungspflichten aus DORA-, Taxonomie- und Offenlegungsverordnung

Konsultation Änderungsverordnung zur Anpassung der Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt den beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung zur Anpassung der Prüfungsberichteverordnung (PrüfV) zur öffentlichen Konsultation.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verordnung (EU) 2019/2088 („EU-Offenlegungsverordnung“), der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomieverordnung“) und der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (im Folgenden „DORA-Verordnung“) sowie der damit verbundenen Übertragung von Aufsichtspflichten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind in § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und 10 des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) zusätzliche Prüfungspflichten für den Abschlussprüfer eingeführt worden.

Um sicherzustellen, dass die Bundesanstalt in angemessenem Umfang über das Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers informiert wird und dadurch ihren Aufsichtspflichten genügen kann, muss dafür gesorgt werden, dass die Prüfungsberichterstattung ausreichend detailliert auf die Prüfung aller Anforderungen eingeht und die Beurteilung durch den Prüfer für die Bundesanstalt nachvollziehbar begründet wird.

Die Prüfungsberichteverordnung wird um diese neuen Anforderungen an die Prüfungsberichterstattung in §§ 40a und 40b PrüfV ergänzt. Des Weiteren setzt eine Übergangsvorschrift zur Anwendung der neuen §§ 40a und 40b fest, dass diese Vorgaben erstmals auf den Prüfungsbericht für das nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden sind.

Mit der Anpassung der Prüfungsberichteverordnung werden ausschließlich bereits im VAG enthaltenen Prüfungs- und Berichtspflichten konkretisiert und die Anforderungen an die Berichterstattung erläutert.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 14/2025 (GZ: FR 9711/00002#00005)“

bis zum 12.08.2025

bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben: Anhoerung-Berichtspflichten-TaxDora@bafin.de

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail mit.

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