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Erscheinung:07.02.2025, Stand:geändert am 06.03.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Valour Digital Securities Limited

Die BaFin hat am 22. Januar 2025 gegenüber der Valour Digital Securities Limited die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 57.500 Euro angedroht.

Die Valour Digital Securities Limited hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (06.03.2025):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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