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Erscheinung:12.10.2020 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. August 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.

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