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Erscheinung:23.05.2024 | Thema Maßnahmen Baader Bank AG: BaFin ordnet Verbesserungen im Depotgeschäft an

Die Baader Bank AG muss Verzögerungen bei Depotüberträgen abarbeiten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin am 17. Mai 2024 angeordnet. Zudem muss die Bank künftig organisatorisch sicherstellen, dass sie Kundenaufträge unverzüglich ausführen kann.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Die Baader Bank AG hat bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Depotgeschäfts ergriffen.

Zum Hintergrund

Kreditinstitute müssen organisatorisch sicherstellen, dass Kundenaufträge unverzüglich ausgeführt oder an Dritte weitergeleitet werden können (§ 69 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)). Die BaFin hat in einer am 21. März 2022 veröffentlichten FAQ deutlich gemacht, dass diese Vorgabe auch für Depotüberträge gilt. Diese sollten grundsätzlich nicht länger als drei Wochen dauern.

Kommt es zu Verzögerungen, muss das beauftragte Kreditinstitut den Kunden bzw. die Kundin innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der drei Wochen informieren. Es muss auch den Grund für die Verzögerung nennen.

Wenn organisatorische Defizite ursächlich für die Verzögerung sind, müssen die Institute geeignete Gegenmaßnahmen treffen. Die BaFin überwacht dies.

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