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Erscheinung:08.10.2024 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Panamax Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. August 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Panamax Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Panamax Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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