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Erscheinung:18.10.2024, Stand:geändert am 14.11.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur ZhongDe Waste Technology AG

Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 10. Oktober 2024 gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 55.000 Euro festgesetzt.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 10. Juli 2024 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 23. Juli 2024). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (14.11.2024):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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