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Erscheinung:18.10.2024, Stand:geändert am 14.11.2024 | Thema Maßnahmen ZhongDe Waste Technology AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. Oktober 2024 Zwangsgelder von 55.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Die BaFin hatte im Juli 2024 angeordnet, dass die Gesellschaft die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen muss. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.

Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.

Aktualisierung (14.11.2024):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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