Erscheinung:27.11.2024, Stand:geändert am 05.12.2024 | Thema Maßnahmen Pactum Collections GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 11. November 2024 eine Geldbuße in Höhe von 190.000 Euro gegen die Pactum Collections GmbH festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 nicht veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte müssen bestimmte gesetzlich vorgesehene Mindestbestandteile enthalten. Fehlt auch nur eines dieser Mindestbestandteile, bewertet die BaFin dies als eine Nichtveröffentlichung des Berichts.
Unternehmen wie die Pactum Collections GmbH, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung).
Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.