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Erscheinung:18.02.2025 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SPOBAG AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 5. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SPOBAG AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SPOBAG AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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