Erscheinung:13.05.2025 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. März 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.