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Erscheinung:15.05.2025, Stand:geändert am 26.05.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ECHOS Holding AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (26. Mai 2025):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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