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Erscheinung:05.06.2025 | Thema Maßnahmen publity AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten und damit gegen die Pflichten der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) verstoßen.

Zum Hintergrund

Zur Wahrung des Anlegerschutzes darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erst dann erfolgen, wenn vorab ein von der Bundesanstalt geprüfter und gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht worden ist. Anhand des Wertpapierprospekts sollen die Anleger eine sachgerechte Investitionsentscheidung treffen können, so dass darin alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten enthalten sein müssen. Die Nichtveröffentlichung eines Prospekts im Rahmen eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren läuft diesem Sinn und Zweck erheblich zuwider.

Wenn das Unternehmen Wertpapiere öffentlich anbietet ohne vorher einen Prospekt veröffentlicht zu haben, verstößt es gegen Artikel 3 Absatz 1 Prospekt-VO. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes.

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