Erscheinung:17.06.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. Mai 2025 Geldbußen in Höhe von 30.000 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die ECHOS Holding AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht zur Verfügung gestellt.
Die ECHOS Holding AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für dasGeschäftsjahr 2024 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.