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Erscheinung:26.06.2025, Stand:geändert am 10.07.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 64.000 Euro gegen die Vivanco Gruppe AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Vivanco Gruppe AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung 10.07.2025:

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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