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Erscheinung:20.01.2021, Stand:geändert am 26.01.2021 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. Januar 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 28. Oktober 2020 wurde das Ordnungsgeld auf 350.000 Euro herabgesetzt und die weitergehende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Köln wurde zugelassen.

Aktualisierung (26.01.2021):

Am 2. Dezember 2020 hat das Bundesamt für Justiz gegen die herabsetzende Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 28. Oktober 2020 Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Das Bundesamt für Justiz hat am 19. Januar 2021 die Rechtsbeschwerde vom 2. Dezember 2020 zurückgenommen.

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