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Erscheinung:03.05.2021, Stand:geändert am 20.05.2021 | Thema Maßnahmen ALNO Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 28. April 2021 eine Geldbuße in Höhe von 28.000 Euro gegen die ALNO Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ALNO Aktiengesellschaft hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (20.05.2021):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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