Erscheinung:04.11.2021 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SLEEPZ AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 9. September 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.