Erscheinung:21.02.2022, Stand:geändert am 07.03.2022 | Thema Maßnahmen Eyemaxx Real Estate AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 8. Februar 2022 eine Geldbuße in Höhe von 130.000 Euro gegen die Eyemaxx Real Estate AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Eyemaxx Real Estate AG hatte eine Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019/2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (07.03.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.