Erscheinung:25.03.2025, Stand:geändert am 03.04.2025 | Thema Maßnahmen Talanx AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Talanx AG hatte nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
Halbjahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.
Zum Hintergrund: Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Unternehmen wie die Talanx AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor dem Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen.
Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.