BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.06.2019, Stand:geändert am 17.07.2019 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 27. Mai 2019 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 33.000 Euro wegen Verstöße gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (17.07.2019):

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback