Erscheinung:06.06.2019, Stand:geändert am 17.07.2019 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 27. Mai 2019 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 33.000 Euro wegen Verstöße gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (17.07.2019):
Der Bescheid ist rechtskräftig.