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Erscheinung:04.07.2019, Stand:geändert am 18.07.2019 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 26. Juni 2019 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 11.250 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 15 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz i der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (19.07.2019):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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