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Erscheinung:16.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. September 2024 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 60.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 41 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

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