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Erscheinung:06.04.2021, Stand:geändert am 19.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 25. März 2021 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 80.000 Euro wegen Verstößen gegen §§ 33 Absatz 1 Satz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (12.04.2021):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (19.01.2023):

Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2023 wurde das Verfahren gemäß § 47 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingestellt.

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