Erscheinung:06.04.2021, Stand:geändert am 19.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 25. März 2021 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 80.000 Euro wegen Verstößen gegen §§ 33 Absatz 1 Satz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (12.04.2021):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Aktualisierung (19.01.2023):
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2023 wurde das Verfahren gemäß § 47 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingestellt.