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Erscheinung:05.08.2021, Stand:geändert am 20.04.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 9. Juli 2021 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 120.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (20. April 2023):

Am 5. Oktober 2022 wurde der Einspruch durch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main verworfen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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