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Erscheinung:20.12.2021, Stand:geändert am 20.10.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 3. Dezember 2021 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 34.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (20.10.2022):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17. Oktober 2022 gegen die natürliche Person nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 34.000 Euro festgesetzt.

Die natürliche Person kann gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde einlegen.

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