Erscheinung:17.04.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Ziraat Bank International Aktiengesellschaft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2025 gegenüber der Ziraat Bank International Aktiengesellschaft zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung ergeht auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.
Die Anordnung der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ergeht auf Grundlage des § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG.
Die Bescheide sind seit dem 10. April 2025 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.