Erscheinung:30.04.2025, Stand:geändert am 25.04.2025 | Thema Maßnahmen Finoa GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an und bestellt einen Sonderbeauftragten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. März 2025 gegenüber der Finoa GmbH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Die BaFin hat außerdem eine regelmäßige Berichtspflicht der Finoa GmbH gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Behebung von Prüfungsfeststellungen angeordnet. Zudem wurde ein Sonderbeauftragter nach § 45c KWG bestellt.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hat ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht gegeben war und die Anforderungen gemäß § 25b KWG nicht erfüllt wurden.
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG, § 44 Absatz 1 KWG sowie des § 45c Absatz 1 KWG.
Die Anordnungen sind seit dem 23. April 2025 bestandskräftig. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 KWG.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.