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Erscheinung:11.09.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur GML Gesellschaft für Mittelstandsleasing mbH: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die GML Gesellschaft für Mittelstandsleasing mbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 15. Juli 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I S. 1568) und in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 5. August 2024 rechtskräftig.

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