Erscheinung:12.09.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Internationales Bankhaus Bodensee AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Internationales Bankhaus Bodensee AG gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin gegenüber der Internationales Bankhaus Bodensee AG zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind seit dem 10. September 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.