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Erscheinung:12.09.2024 | Thema Maßnahmen Anordnung der BaFin: Internationales Bankhaus Bodensee AG muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die Internationales Bankhaus Bodensee AG die Ordnungsmäßigkeit ihre Geschäftsorganisation sicherstellen muss. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass sie nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.

Betroffen waren die Risikoinventur, der Risikotragfähigkeitsprozess und das Management der Adressenausfall-, Liquiditäts- und operationellen Risiken. Mängel gab es darüber hinaus bei Prozessen der Kreditbearbeitung.

Zudem hat die BaFin angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten muss, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat.

Die Maßnahmen sind bestandskräftig.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat sie bei der Internationales Bankhaus Bodensee AG getan.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

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