Erscheinung:21.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Investitions- und Förderbank Niedersachsen mit Schreiben vom 9. September 2024 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Schreiben vom 9. September 2024 hat die BaFin zudem gegenüber der Investitions- und Förderbank Niedersachsen bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG im Bereich der Informationstechnologie sowie im Sinne des § 25b KWG des Auslagerungsmanagements im Bereich der Informationstechnologie nicht vollumfänglich gegeben war und somit nicht mit den Vorgaben des KWG im Einklang stehen. Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.
Die Bescheide sind seit dem 15. Oktober 2024 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.