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Erscheinung:31.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur VR PLUS Altmark-Wendland eG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. September 2024 gegenüber der VR PLUS Altmark-Wendland eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung und die Jahresabschlussprüfung hatten ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.

Der Bescheid ist seit dem 8. Oktober 2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

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