Erscheinung:26.11.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Stadtsparkasse Burgdorf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Stadtsparkasse Burgdorf gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen.
Die Jahresabschlussprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.
Die Maßnahme ist bestandskräftig.