BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:26.11.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Stadtsparkasse Burgdorf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Stadtsparkasse Burgdorf gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen.

Die Jahresabschlussprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback