Erscheinung:08.01.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen.
Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.
Die Maßnahme ist seit dem 2. Januar 2025 bestandskräftig.